Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2023/2024

HG 2023/2024

§ 5 Sonstige Gewährleistungen

Das für Landwirtschaft und Umwelt zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Jahr 2023 zur Absicherung des Betriebes von Anlagen der Abfallwirtschaft für die Entsorgung gefährlicher Abfälle im Bereich des gemeinsamen Abfallschwerpunktes der Länder Berlin und Brandenburg Gewährleistungen bis zur Höhe von 4 000 000 Euro zu übernehmen.

§ 4 § 6