Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2002/2003
HG 2002/2003§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des
Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 wird in Einnahmen
und Ausgaben festgestellt auf:
10 136 709 900 Euro für das Haushaltsjahr 2002,
10 142 960 900 Euro für das Haushaltsjahr 2003.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
festgestellt auf:
2 792 497 800 Euro für das Haushaltsjahr 2002,
1 875 078 200 Euro für das Haushaltsjahr 2003.