Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2002/2003

HG 2002/2003

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 wird in Einnahmen

und Ausgaben festgestellt auf:

10 136 709 900 Euro für das Haushaltsjahr 2002,

10 142 960 900 Euro für das Haushaltsjahr 2003.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgestellt auf:

2 792 497 800 Euro für das Haushaltsjahr 2002,

1 875 078 200 Euro für das Haushaltsjahr 2003.

§ 2