Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung

Luftfahrtstaatsvertrag

§ 1

Dem in Potsdam am 3. Mai 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2