Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Februar 2007 zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost

Übertragungsstellenstaatsvertrag

§ 1

Dem am 13. Februar 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Übertragungsstellenstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2