Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Eigenbetriebsverordnung
EigV§ 13 Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Haushaltsjahr der Gemeinde. Wenn die Art des Eigenbetriebes es erfordert, kann die Betriebssatzung ein abweichendes Wirtschaftsjahr zulassen.