Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost
ÜbertragungsstellenstaatsvertragArt 11 Inkrafttreten
(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation der verfassungsmäßig zuständigen Organe der Staatsvertragsparteien. Die Ratifikationsurkunden werden im Landeshauptarchiv des Landes Brandenburg hinterlegt.
(2) Das für Landwirtschaft zuständige Ministerium des Landes Brandenburg teilt den beteiligten Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
(3) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats, jedoch nicht vor Inkrafttreten des Bundesrechts, mit dem die Einrichtung eines gemeinsamen Übertragungsbereiches Ost gemäß Satz 3 der Präambel und die Errichtung einer Übertragungsstelle Ost gemäß Artikel 1 Abs. 1 geregelt ist, in Kraft. Sollte dies nicht bis zum 1. Juli 2007 der Fall sein, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Für das Land Brandenburg:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Potsdam, den 13. Februar 2007
Dr. Dietmar Woidke
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz
Schwerin, den 6. März 2007
Für das Land Sachsen-Anhalt:
Der Ministerpräsident
vertreten durch die Ministerin für
Landwirtschaft und Umwelt
Magdeburg, den 29. Januar 2007
Dr. Till Backhaus
Petra Wernicke
Für den Freistaat Sachsen:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Dresden, den 11. Januar 2007
Für den Freistaat Thüringen:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt
Erfurt, den 28. Februar 2007
Stanislaw Tillich
Dr. Volker Sklenar
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