Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin
BinSchAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin
BinSchAusbVDie Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.