Gesetze / Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Biokraft-NachV§ 63 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung erstmals zum 31. Dezember 2010 und sodann jedes Jahr einen Erfahrungsbericht vor.