Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachV§ 66 Informationsregister
Die zuständige Behörde führt ein zentrales Register über alle Zertifizierungssysteme, Zertifizierungsstellen, Zertifikate, Nachweise, Bescheinigungen und Berichte im Zusammenhang mit der Nachweisführung nach dieser Verordnung (Informationsregister).