Gesetze / Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

BMFBDGAnO

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für die Bundesfinanzverwaltung vom 10. März 2008 (BGBl. I S. 482) außer Kraft.

§ 6