Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG § 43 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 29.05.2020. Zur aktuellen Fassung → Der Personalrat kann Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort bestimmt er im Einvernehmen mit dem Leiter der Dienststelle.