Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 55
In den Fällen des § 6 Abs. 3 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet.
Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVGIn den Fällen des § 6 Abs. 3 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet.