Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-ArbSchV

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.

§ 5