Gesetze / Landesrecht Brandenburg / elektronische Steuerstraf- und Bußgeldaktenverordnung
eSuBV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf elektronisch geführte Akten der Steuerfahndungsstellen und der Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter
in Ermittlungsverfahren nach § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung und
Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten nach § 409 der Abgabenordnung.