Gesetze / Landesrecht Brandenburg / elektronische Steuerstraf- und Bußgeldaktenverordnung
eSuBV§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 15. Januar 2026
Der Minister der Finanzen und für Europa
Robert Crumbach