Gesetze / Errichtungsverordnung ErrV § 1 Errichtung von Truppendienstgerichten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.07.2020. Zur aktuellen Fassung → Es werden errichtet: 1.das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und2.das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.