Gesetze / Errichtungsverordnung ErrV § 3 Truppendienstkammern Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.07.2020. Zur aktuellen Fassung → (1) Am Sitz des Truppendienstgerichts werden jeweils die 1. und 2. Truppendienstkammer gebildet.(2) (weggefallen)