Gesetze / Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
ErsatzbaustoffVEV/BBodSchVNeuf/DepV2009uaÄndVArt 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 126 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Die Bundesregierung überprüft auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle und setzt Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung um.
(3) Die Bundesregierung führt ein wissenschaftlich begleitetes Monitoring durch, das insbesondere
umfasst und berichtet bis zum 1. August 2027 dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse.