Gesetze / Eisenbahn-Sicherheitsverordnung ESiV § 1 Anwendungsbereich Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung gilt für regelspurige öffentliche Eisenbahnen, soweit diese nicht Netze des Regionalverkehrs oder Serviceeinrichtungen betreiben oder Regionalbahnen sind.