Gesetze / EU/EWRHwV 2016 · BGBl I 2016, 509

Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks

12 Normen · ausgefertigt 18.03.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Eintragung in die Handwerksrolle
  3. § 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
  4. § 2 Anerkennung von Berufserfahrung
  5. § 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen
  6. § 4 Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen
  7. § 5 Ausgleichsmaßnahmen
  8. § 6 Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen
  9. § 7 Eignungsprüfung
  10. Abschnitt 2 · Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
  11. § 8 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
  12. § 9 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
  13. § 10 Nachprüfung der Berufsqualifikation
  14. Abschnitt 3 · Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  15. § 11 Ordnungswidrigkeiten
  16. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  17. Schlussformel