Gesetze / Eisenbahn-Verkehrsordnung EVO § 10 Betreten der Bahnsteige Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2019. Zur aktuellen Fassung → Der Tarif kann bestimmen, daß Bahnsteige nur mit gültigem Fahrausweis oder Bahnsteigkarte betreten werden dürfen.