Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin
FeinOAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin
FeinOAusbVDie Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.