Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
FloristAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Florist/Floristin wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
FloristAusbVDer Ausbildungsberuf Florist/Floristin wird staatlich anerkannt.