Gesetze / Freizügigkeitsgesetz/EU

FreizügG/EU 2004

§ 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

Dieses Gesetz gilt auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen im Sinne dieses Gesetzes.

§ 10 § 11a