Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 3 Laufbahnbefähigung, Hochschulgrad
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes. Zugleich wird der akademische Grad „Bachelor of Arts“ (B. A.) verliehen.