Gesetze / Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung
GlasappAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung
GlasappAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.