Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
GntZollDVDV§ 9 Erholungsurlaub
Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Studienzeit gewährt und auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.