Gesetze / Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

GrÄndStVtr BW/BY 2

Eingangsformel

Der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen folgenden

Staatsvertrag:
Art 1