Gesetze / Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

GrÄndStVtr BW/BY 3

Eingangsformel

Der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen folgenden Staatsvertrag:

Art 1