Gesetze / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)

GrÄndStVtr BW/HE

Art 4

Die vertragschließenden Länder gehen davon aus, daß für den durch diesen Staatsvertrag entstehenden Gebietsverlust bei späteren Änderungen der gemeinsamen Grenze ein Gebietsausgleich geschaffen wird.

Art 3 Art 5