Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes

GVIDVDV

§ 7a Nutzung digitaler Lehrformate

Bis zum 31. Dezember 2022 können für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen digitale Lehrformate genutzt werden.

§ 7 § 8