Gesetze / Hygienepauschaleverordnung
HygPV§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft; sie tritt an dem Tag außer Kraft, der dem Tag folgt, an dem die durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes wieder aufgehoben wird. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt.