Gesetze / Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen
IAEOBen/IAEOHiLÜbkGArt 1
Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:
1.
dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,
2.
dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.
Die Übereinkommen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.