Gesetze / Intelligente Verkehrssysteme Gesetz

IVSG

§ 7 Nutzung der Nationalen Stelle durch andere Behörden

Die zuständigen Behörden der Länder können sich im Rahmen der landesrechtlichen Regelungsbefugnisse der zuständigen Behörde nach § 5 im Wege der Organleihe bedienen.

§ 6 § 8