Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
JFAngAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
JFAngAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.