Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung

KrW/AbfMeistPrV

§ 12 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.

§ 11