Gesetze / KV/PVPauschBeitrV · BGBl I 1998, 392
Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst
7 Normen · ausgefertigt 03.03.1998 · Änderungen