Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
LAP-gDFm/EloAufklBundV§ 16 Praxisbezogene Lehrveranstaltung III
In der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung III werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den spezialgesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen insbesondere in den Lehrgebieten
1.
Staats- und Europarecht,
2.
Verwaltungsrecht und
3.
Zivilrecht,
soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht.