Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

LAP-gDFm/EloAufklBundV

§ 16 Praxisbezogene Lehrveranstaltung III

In der Praxisbezogenen Lehrveranstaltung III werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den spezialgesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen insbesondere in den Lehrgebieten

1.
Staats- und Europarecht,
2.
Verwaltungsrecht und
3.
Zivilrecht,

soweit dies für die Wahrnehmung ihrer späteren Aufgaben notwendig ist, vertraut gemacht.

§ 15 § 17