Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

LAP-mDFm/EloAufklBundV

§ 17 Abschlusslehrgang

(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lehrinhalten des Grundlehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.

(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten

1.
Aufklärungsschwerpunkte,
2.
Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Fernmeldeaufklärung,
3.
Nachrichtenbearbeitung und Auswertung der Elektronischen Aufklärung sowie
4.
technische Grundlagen.
§ 16 § 18