Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

LAP-mDFm/EloAufklBundV

§ 40 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2002 in Kraft.

§ 39