Gesetze / Ladesäulenverordnung LSV § 8 Übergangsregelung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Ladepunkte, die vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb genommen worden sind, sind von den Anforderungen nach § 4 ausgenommen.