Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe
MalerLackAusbV§ 8 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe
MalerLackAusbVDie Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.