Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe

MalerLackAusbV

§ 8 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 7 § 9