Gesetze / Mauergrundstücksverordnung MauerV § 5 Schlussabrechnung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.02.2024. Zur aktuellen Fassung → Mit der vollständigen Verteilung der Mittel endet der Fonds. Die Auflösung des Fonds wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.