Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer/zur Metall- und Glockengießerin
Met/GlockAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.