Gesetze / Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz

Rhein/BinSchAbfÜbkAG

§ 5

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

§ 4