Gesetze / Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz
Rhein/BinSchAbfÜbkAG§ 5
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.