Gesetze / See-Unterkunftsverordnung
SeeUnterkunftsV§ 4 Bekanntmachung
Auf jedem Schiff ist den Besatzungsmitgliedern der Wortlaut dieser Verordnung in der im Borddienst gebräuchlichen Sprache zugänglich zu machen.
Gesetze / See-Unterkunftsverordnung
SeeUnterkunftsVAuf jedem Schiff ist den Besatzungsmitgliedern der Wortlaut dieser Verordnung in der im Borddienst gebräuchlichen Sprache zugänglich zu machen.