Gesetze / Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
SGB 10/Kap3Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetze / Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
SGB 10/Kap3Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: