Gesetze / Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung

Stär/ZuckProdErstV

§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union über die Gewährung von Produktionserstattungen im Bereich Zucker.

§ 2