Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten
StFachAngAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte wird staatlich anerkannt.