Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten
StFachAngAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.